Hausordnung & Sicherheitsvorkehrungen

Um den Interessen aller Besucher:innen gerecht zu werden und um den Besuch im SchokoMuseum in ruhiger und ungestörter Atmosphäre genießen zu können, sowie auch um die Sicherheit der Exponate zu gewährleisten, sind gewisse Regeln unumgänglich. Diese Regeln sind in dieser Hausordnung beschrieben.

Diese Hausordnung ist daher für alle Besucher:innen im SchokoMuseum Wien verbindlich. Mit der Buchung eines Erlebnisses bzw. dem Betreten des Gebäudes, erkennen Sie unsere Regelung zwecks Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit an.

Hausordnung HEINDL SchokoMuseum Wien (Stand Mai 2023)

  • Bei regulären Veranstaltungen, Workshops und Kindergeburtstagen befinden sich auch weitere Besucher:innen in den Ausstellungsräumlichkeiten. Mit dem Verhalten im SchokoMuseum dürfen andere Besucher:innen nicht gestört werden. Es darf nicht gelaufen, gestoßen, laut gesprochen oder sogar geschrien werden.
  • Es ist grundsätzlich nicht gestattet, die Exponate zu berühren.
  • Lehrer:innen, Gruppenleiter.innen und Erziehungsberechtigte bzw. Begleitpersonen sind für das angemessene Verhalten von Kindern und Jugendlichen, die sich in ihrer Begleitung befinden, verantwortlich. Die Erwachsenen sind angewiesen, die Kinder unter ständiger Aufsicht zu halten. Sollte trotz Ermahnung die Sicherheit von Personen oder Exponaten in Gefahr sein, behalten wir uns das Recht vor, die gebuchte Veranstaltung ohne Kostenrückerstattung abzubrechen und die Gruppe zum Verlassen der Räumlichkeiten aufzufordern.
  • Tiere dürfen in das Museumsgebäude nicht mitgenommen werden.
  • In den Ausstellungsräumen des Museums ist es nicht erlaubt, mitgebrachte Speisen und Getränke zu verzehren.
  • Die Kostproben sind zum sofortigen Verzehr dargeboten. Unser Personal ist bevollmächtigt Taschenkontrollen durchzuführen und bei Einstecken von Kostproben diese zu verrechnen.
  • Im gesamten Gebäude gilt Rauchverbot.
  • Für das Wickeln von Kleinkindern stehen den Besucher:innen im Bereich der sanitären Anlagen geeignete Vorrichtungen zur Verfügung.
  • Das Fotografieren und Filmen in den Ausstellungsräumen ist ausschließlich zu privaten Zwecken gestattet. Das Fotografieren und Filmen für kommerzielle und wissenschaftliche Zwecke sowie im Rahmen der aktuellen Berichterstattung (Presse) ist nur mit Genehmigung der Leitung des SchokoMuseums erlaubt.
  • Die Museumsbesucher:innen werden gebeten, alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung zuwiderläuft.

SICHERHEITSVORKEHRUNGEN (Stand 14. Oktober 2024)

Die Sicherheit unserer Gäste und Mitarbeiter:innen hat für uns oberste Priorität. Umfangreiche Hygienemaßnahmen sollen Ihnen auch nach der offiziellen Aufhebung der Covid-19-Sicherheitsmaßnahmen ein unbeschwertes und bereicherndes Besuchserlebnis bieten.

Bitte beachten Sie bei Ihrem Besuch folgende Regeln und Maßnahmen:

  • Desinfektionsmittelspender stehen für die Benutzung im gesamten Haus verteilt zur Verfügung.
  • Wir empfehlen Ihnen, Ihr Eintrittsticket vorab online zu kaufen – mit Ihrem Online-Ticket können Sie das Museum direkt betreten.
  • Eine kontaktlose Bezahlung vor Ort ist ebenfalls möglich.
  • Unserer Toilettenanlagen sowie Türgriffe und oft berührte Oberflächen im gesamten Haus werden mehrmals täglich gereinigt.

Unsere Mitarbeiter:innen stehen Ihnen für Fragen jederzeit zur Verfügung.