ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

HEINDL SchokoMuseum Wien

Walter Heindl Ges.m.b.H., genannt HEINDL SchokoMuseum Wien:

Walter Heindl Ges.m.b.H, Willendorfer Gasse 2-8, 1230 Wien

Vertretungsberechtigter Geschäftsführer: Herr KR Andreas Heindl

Telefonnummer +43 (0)1 667 21 10-219, E-Mail: office@schokomuseum.at

Firmenbuch: FN 602779s, Handelsgericht Wien, Mitglied der Landesinnung Wien der Konditoren

UID: ATU 79340508

 

EINLEITUNG

 

Das HEINDL SchokoMuseum Wien, Walter Heindl Ges.m.b.H., wird im Text einfachheitshalber SchokoMuseum genannt. Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird in diesem Text eine geschlechtsspezifische Differenzierung wie z.B. Teilnehmer:innen bzw. Kund:innen verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung für alle Geschlechter.

 

1) GELTUNGSBEREICH

Nachfolgende Geschäftsbedingungen gelten für alle begründeten Vertragsverhältnisse zwischen dem SchokoMuseum und seinen Kunden.

AGB des Kunden, die von den nachfolgenden Regelungen abweichen, werden ausdrücklich zurückgewiesen. Mit der Bestellung erkennt der Kunde die AGB zu der jeweils gültigen Fassung als für das Vertragsverhältnis allein maßgeblich an.

 

2) PRODUKTE

Das SchokoMuseum bietet über die Tageskasse des Museums, über die Besucherbetreuung und über den Online-Ticket-Shop Tickets, Shop-Produkte und Gutscheine an. Der Erwerb eines Tickets für den Besuch des Museums berechtigt den Inhaber zum einmaligen Einlass. Das Ticket verliert beim Verlassen des Museums seine Gültigkeit. Kindern wird, sofern sie das 5. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, in Begleitung ihrer Eltern oder Aufsichtspersonen, kostenlos Eintritt in das Museum gewährt.

Für alle online buchbaren Tickets besteht eine Buchungsbeschränkung von max. 14 Tickets pro Buchungsvorgang. Ab 15 Tickets bietet das SchokoMuseum Gruppenbuchungen zu individuellen Konditionen über das Backoffice an.

Ab Zugang bzw. Erhalt der Tickets beim Kunden haftet dieser für das Ticket bei Verlust, Diebstahl oder Missbrauch. Es erfolgt keine Erstattung durch das SchokoMuseum.

 

3) VERTRAGSABSCHLUSS

a) Verkauf über das Internet

Das Angebot der Waren auf der Internetseite www.schokomuseum.at der Walter Heindl Ges.m.b.H. stellt kein bindendes Angebot der Walter Heindl Ges.m.b.H. (SchokoMuseum) auf Abschluss eines Kaufvertrages dar. Der Kunde wird durch die Darstellung lediglich aufgefordert, durch eine Bestellung ein Angebot abzugeben. Anspruch auf Annahme des Angebotes hat der Kunde nicht.

 

b) Gutschein-Erwerb

Bei einem Gutschein-Erwerb wird der Kunde durch das Anklicken des Menüpunktes „Gutscheine“ auf ein Portal von bookingkit geleitet. Hier hat der Kunde zunächst die Anzahl und den Wert des bzw. der Gutscheine auszuwählen. Nach Klick auf den Button „Zum Warenkorb gehen“ gelangt der Kunde auf die Bestellübersicht. Hier kann er die getroffene Auswahl noch einmal kontrollieren und gegebenenfalls anpassen. Mit Klick auf den Button „Zur Kasse gehen“ gelangt er auf die nächste Seite. Hier müssen Vorname und Nachname, E-Mail-Adresse und Telefonnummer des Kunden eingetragen werden. Optional kann zusätzlich eine Rechnungsadresse und ein Kommentar angegeben werden. Mittels Klick auf den Button „Bestellung überprüfen“ wird der gesamte Warenkorb und alle angegebenen Kundendaten angezeigt. Hier kann der Kunde seinen Gutschein-Einkauf sowie seine Kontaktdaten nochmals überprüfen. Korrekturen können mittels zweimaligem Klick auf die Schaltfläche „Zurück“ vorgenommen werden.

Die Bestellung kann nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Kunde die Kenntnisnahme der Datenschutzerklärung sowie der AGB und Widerrufsbelehrung bestätigt und diese akzeptiert und erklärt, einverstanden zu sein und ausdrücklich verlangt, dass das SchokoMuseum vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der beauftragten Dienstleistung beginnt und er in Kenntnis handelt, dadurch sein Widerrufsrecht zu verlieren.

Mittels Klick auf den Button „Weiter zur Zahlung“ öffnet sich die Eingabemaske zur Auswahl der gewünschten Zahlungsmethode. Hier können unterschiedliche Online-Zahlungsanbieter (z.B. Kreditkarte, SEPA-Lastschrift u.a.) oder PayPal ausgewählt werden. Nach Eingabe der Zahlungsart und der individuellen Daten kann der Vorgang durch das Klicken der Schaltfläche „bezahlen“ abgeschlossen werden. Nach dem Bezahlvorgang bei bookingkit muss der Kunde wieder in den Onlineshop zurückkehren, da die Zahlung andernfalls nicht im System registriert werden kann. Die Seiten von bookingkit sollten nicht mit „beenden“ oder dem „X-Button“ verlassen werden.

 

c) Online-Ticket-Erwerb

Beim Online-Ticket-Erwerb wird der Kunde auf ein Reservierungsportal von bookingkit geleitet. Hier können Datum und Zeitfenster (üblicher Weise der gesamte Zeitrahmen der regulären Öffnungszeiten) ausgewählt werden. Mittels Klick auf den Button „Jetzt buchen“ öffnet sich ein separates Fenster, in dem die Eintrittsart (Erwachsene, Familienkarte, Senioren etc.) und die jeweilige Personenanzahl ausgewählt werden können. Nach Klick auf den Button „Zum Warenkorb gehen“ gelangt der Kunde auf die Bestellübersicht. Hier kann er die getroffene Auswahl noch einmal kontrollieren und gegebenenfalls anpassen. Mit Klick auf den Button „Zur Kasse gehen“ gelangt er auf die nächste Seite. Hier müssen Vorname und Nachname, E-Mail-Adresse und Telefonnummer des Kunden eingetragen werden. Optional kann zusätzlich eine Rechnungsadresse und ein Kommentar angegeben werden. Ebenfalls kann hier ein Gutscheincode eingetragen und der entsprechende Gegenwert eingelöst werden. Mittels Klick auf den Button „Bestellung überprüfen“ wird der gesamte Warenkorb und alle angegebenen Kundendaten angezeigt. Korrekturen können mittels zweimaligem Klick auf die Schaltfläche „Zurück“ vorgenommen werden.

Die Bestellung kann nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Kunde die Kenntnisnahme der Datenschutzerklärung sowie der AGB und Widerrufsbelehrung bestätigt und diese akzeptiert und erklärt, einverstanden zu sein und ausdrücklich verlangt, dass das SchokoMuseum vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der beauftragten Dienstleistung beginnt und er in Kenntnis handelt, dadurch sein Widerrufsrecht zu verlieren.

Mittels Klick auf den Button „Weiter zur Zahlung“ öffnet sich die Eingabemaske zur Auswahl der gewünschten Zahlungsmethode. Hier können unterschiedliche Online-Zahlungsanbieter (z.B. Kreditkarte, SEPA-Lastschrift u.a.) oder PayPal ausgewählt werden. Nach Eingabe der Zahlungsart und der individuellen Daten kann der Vorgang durch das Klicken der Schaltfläche „bezahlen“ abgeschlossen werden. Nach dem Bezahlvorgang bei bookingkit muss der Kunde wieder in den Onlineshop zurückkehren, da die Zahlung andernfalls nicht im System registriert werden kann. Die Seiten von bookingkit sollten nicht mit „beenden“ oder dem „X-Button“ verlassen werden.

 

d) Gruppentickets & Reservierung des Veranstaltungsraumes

(1) Bei telefonischen Buchungen von Gruppentickets über das Service-Center des SchokoMuseum bestätigt der Kunde durch Angabe seiner persönlichen Daten die Buchung der Gruppe. Erst durch die Buchungsbestätigung seitens des SchokoMuseums per E-Mail oder per Post kommt es zum Vertragsabschluss. Die Buchung ist damit verbindlich. Eine Stornierung von einzelnen Tickets ist bei einer Gruppenreservierung nicht möglich. Für die Richtigkeit der vom Kunden telefonisch übermittelten Daten wird keine Gewähr übernommen.

 

(2) Reservierungen des Veranstaltungsraumes werden durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen bindend. Das SchokoMuseum ist berechtigt, vom Kunden eine Vorauszahlung zu verlangen. Sofern eine Vorauszahlung verlangt wurde, wird der Vertrag erst nach Eingang des Vorauszahlungsbetrages auf dem Konto des SchokoMuseums gültig.

Optionsdaten sind für beide Vertragspartner bindend. Das SchokoMuseum behält sich das Recht vor, nach Ablauf der vereinbarten Frist den reservierten Raum anderweitig zu vermieten, ohne dass es einer weiteren Nachricht seinerseits an den Kunden bedarf.

 

4) PREISE UND ZAHLUNG

a) Die Preise sind der aktuellen Preisliste bzw. im Onlineshop den jeweiligen Artikeln zu entnehmen.

Die angegebenen Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Beim Versand von Gutscheinen, die über die Internetseite des SchokoMuseums oder über das Backoffice erworben wurden, fallen keine Versand- und Verpackungskosten an.

b) Bei Verträgen zu Veranstaltungen sind Rechnungen vor Ort sofort bzw. innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

c) Bei telefonischen Buchungen erfolgt die Zahlung als Barzahlung direkt an der Tageskasse oder per Vorauszahlung und Rechnung durch den Kunden. Beim Erwerb von Tickets an der Tageskasse des SchokoMuseums erfolgt die Zahlung in bar, per EC-Karte, Kreditkarte oder gegen Gutschein.

Beim Online-Erwerb werden nur die im Rahmen des Bestellvorgangs angezeigten Zahlungsarten Kreditkarte, Paypal, Lastschrift, Sofortüberweisung und Giropay akzeptiert.

d) Gekaufte Tickets zu festen Zeiten können weder umgetauscht noch rückerstattet werden. Ausnahmen hierzu liegen im alleinigen Ermessen des SchokoMuseums. Wird der Eintritt in das SchokoMuseum aus unbestimmten Gründen durch Vertreter verweigert, wird gegen Rückerhalt des Tickets der gezahlte Kaufpreis erstattet.

e) Ein gewerblicher Weiterverkauf von Tickets an Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung des SchokoMuseums. Andernfalls behält sich das SchokoMuseum das Recht vor, den Zutritt zu verweigern und eine Erstattung des Tickets nicht vorzunehmen. Das Ticket verliert dann seine Gültigkeit.

 

5) VERSAND

Die online erworbenen Tickets werden dem Kunden als print@home Tickets zur Verfügung gestellt. Nach erfolgreich beendetem Zahlvorgang erhält der Kunde sein Ticket im PDF Format per E-Mail und kann dies selbst ausdrucken.

Ein Postversand findet nicht statt.

 

6) WIDERRUFSBELEHRUNG

Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen steht dem Verbraucher ein Widerrufsrecht zu.

Nach § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht das Widerrufsrecht nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Bei dem Verkauf von Tickets für den Eintritt in die Ausstellung und bei Veranstaltungen zu einem festen Termin steht Ihnen demnach kein Widerrufsrecht zu. Jede Bestellung von Eintrittskarten ist damit verbindlich und verpflichtend zur Bezahlung der bestellten Eintrittskarten.

 

7) WIDERRUFSRECHT

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage im Falle eines Dienstleistungsvertrages ab dem Tag des Vertragsabschlusses, im Falle eines Kaufvertrages ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns an:

SchokoMuseum Wien, Walter Heindl Ges.m.b.H., Willendorfer Gasse 2-8, 1230 Wien
Telefonnummer +43 (0)1 667 21 10-219, E-Mail: office@schokomuseum.at

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

 

FOLGEN DES WIDERRUFS

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Das SchokoMuseum kann die Rückzahlung verweigern, bis es die Ware wieder zurückerhalten hat oder der Käufer den Nachweis erbracht hat, dass die Ware zurückgesandt wurde, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Der Käufer hat die Ware unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem der Widerruf beim SchokoMuseum eingegangen ist, an das SchokoMuseum zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewährt, wenn der Käufer die Ware vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absendet. Der Käufer trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

Der Käufer muss für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Hat der Käufer verlangt, dass Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so hat der Käufer/Kunde des SchokoMuseums einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Käufer/Kunde das SchokoMuseum von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichtet, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

 

8) STORNIERUNGEN

a) Tickets und Events

Eine Stornierung von gebuchten Tickets ist nicht möglich. Bei Nichtinanspruchnahme des Tickets verfällt dieses.

 

b) Gruppenbuchungen mit gastronomischer Leistung und Veranstaltungen

Stornierungen durch den Kunden sind bis spätestens vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei. Bei Stornierungen bis 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden dem Kunden 30 % aller im Vertrag aufgeführten Leistungen in Rechnung gestellt, bei Stornierungen bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 50 % und bei Stornierungen bis 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn 80 % aller aufgeführten Leistungen.

Die Grundlage der Berechnung ist die bei Vertragsabschluss angegebene Personenzahl. Die dem Kunden in Rechnung gestellten Leistungen sind von diesem innerhalb einer Frist von 14 Tagen, eingehend auf dem Konto des SchokoMuseums, zu begleichen.

Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem SchokoMuseum überhaupt kein Schaden oder ein wesentlich niedrigerer entstanden ist. Der Kunde erklärt sein Einverständnis damit, dass bereits geleistete Deposits mit anfallenden Stornierungsgebühren verrechnet werden dürfen.

Im Falle höherer Gewalt (Brand, Demonstrationen, Behinderungen usw.), bei Veranstaltungen mit politischem Charakter und/oder Sektencharakter oder Verkaufsveranstaltungen, bei denen der Inhalt der Veranstaltung dem SchokoMuseum nicht zuvor mitgeteilt wurde, sowie für den Fall, dass durch die Veranstaltung Gefahr für das SchokoMuseum oder/und ihre Mitarbeiter und/oder Gäste droht, behält sich das SchokoMuseum das Recht vor, den Auftrag fristlos zu stornieren.

Sofern sich der Auftraggeber mehr als einmal im angemahnten Zahlungsverzug gegenüber dem SchokoMuseum befindet, hat das SchokoMuseum das Recht, den Vertrag mit einer Frist von 5 Tagen zu kündigen oder alternativ sofortige Vorkasse vom Kunden zu verlangen.

 

c) Führungsstornierung

Stornierungen durch den Kunden sind bis spätestens eine Woche vor dem gebuchten Datum des Aufenthalts kostenfrei, ansonsten wird die Führungsgebühr in voller Höhe berechnet.

 

d) Gruppenbuchungen

Als Gruppenbuchung verstehen wir eine Buchung ab 15 Personen. Stornierungen durch den Kunden sind bis spätestens eine Woche vor dem gebuchten Datum des Aufenthalts kostenfrei. Bei bereits vorab gezahlten Gruppen sind einzelne Tickets nicht stornierbar.

 

9) LEISTUNGSUMFANG UND PFLICHTEN BEI VERTRÄGEN BETREFFEND VERANSTALTUNGEN (AUCH INKLUSIVE GASTRONOMISCHER LEISTUNGEN DURCH PARTNER) IN DEN RÄUMLICHKEITEN DES SCHOKOMUSEUMS

Bereitgestellte Räumlichkeiten sind unmittelbar nach dem vereinbarten Veranstaltungsende zu räumen und so zurückzugeben, wie sie übernommen wurden. Andernfalls behält sich das SchokoMuseum das Recht vor, zusätzlich eine halbe Tagesraummiete zu berechnen sowie die entstehenden Wiederherstellungskosten weiter zu verrechnen.

Der Auf- und Abbau von Ausstellungen und ähnlichen Veranstaltungen ist vom Kunden selbst vorzunehmen und der Veranstaltungszeit hinzuzurechnen. Eine Lagerung von Veranstaltungsmaterial ist nicht möglich. Gegebenenfalls abweichende Regelungen sind mit der Besucherbetreuung des SchokoMuseums zu treffen und bedürfen der Bestätigung. In jedem Fall schließt das SchokoMuseum jegliche Haftung für eventuell bei ihr gelagerte Gegenstände o.ä. aus, sofern der Schaden nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Vertragsverletzung seinerseits oder seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruht.

Der Kunde muss dem SchokoMuseum die endgültige Anzahl der Teilnehmer sowie etwaige Änderungen des Leistungsumfangs bis spätestens 72 Stunden vor Veranstaltungsbeginn schriftlich mitteilen. Die bis dahin genannte Teilnehmerzahl ist bindend und Abweichungen nach unten können nur bis zu 5 % kostenfrei berücksichtigt werden. Darüber hinausgehende Schwankungen gehen immer zu Lasten des Kunden.

Für Beschädigungen oder Verluste an Einrichtungen oder Inventar, die während einer Veranstaltung verursacht werden, haftet der Kunde. Dies gilt nicht, wenn Beschädigung oder Verlust aus dem Verantwortungsbereich des SchokoMuseums resultieren.

Das Bekleben von Wänden, Einschlagen von Nägeln, Haken usw. in Wänden, Decken und Fußböden sowie Einrichtungsgegenständen des SchokoMuseums ist nicht gestattet. Etwaige Schäden aus Zuwiderhandlungen werden dem Kunden seitens des SchokoMuseums in Rechnung gestellt und sind von diesem zu begleichen.

Sollten Störungen oder Defekte an den vom SchokoMuseum zur Verfügung gestellten technischen Geräten auftreten, so wird dieses unverzüglich für Abhilfe sorgen. Ein Minderungsrecht auf Zahlung der vereinbarten Raumvergütung besteht dadurch nicht. Die Gewährleistungsrechte des Kunden bleiben jedoch unberührt. Soweit das SchokoMuseum für den Veranstalter technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt sie im Namen und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe und stellt das SchokoMuseum von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei. Das SchokoMuseum verpflichtet sich, den Auftraggeber rechtzeitig über etwaige Schließtage oder Tage mit eingeschränktem Betrieb zu informieren.

Eine etwaige notwendige Versicherung von eingebrachten Ausstellungs- bzw. Dekorationsgegenständen obliegt dem Kunden. Das SchokoMuseum haftet für solche Gegenstände nach den Grundsätzen der unentgeltlichen Verwahrung gemäß § 690 BGB. Danach hat das SchokoMuseum nur für diejenige Sorgfalt einzustehen, die sie in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt.

Die für die Durchführung der Veranstaltung etwa erforderlichen behördlichen Genehmigungen und Anmeldungen hat der Kunde auf seine Kosten zu beschaffen. Insbesondere obliegt dem Kunden die Verpflichtung zur Anmeldung und Gebührenzahlung bei der GEMA, sowie im Falle der Durchführung einer Tombola die Anmeldung bei zuständigen Lotteriestellen des Finanzamtes. Schäden o.ä., die aus einem etwaigen Versäumnis des Kunden resultieren, gehen vollumfänglich zu Lasten des Kunden.

Einem Änderungswunsch am Veranstaltungstag hinsichtlich der Einrichtung, Ausstattung und Bestuhlung kann nur Folge geleistet werden, wenn eine Einigung über den Kostenaufwand erfolgt ist. Dies gilt ebenfalls für das gastronomische Angebot unseres jeweiligen Partners.

Die gekennzeichneten Notausgänge dürfen weder verstellt noch eingeengt werden. Das Personal des SchokoMuseums ist grundsätzlich weisungsbefugt.

Veröffentlichungen, gleich welcher Art, in denen das SchokoMuseum namentlich erwähnt wird, bedürfen grundsätzlich der vorherigen Zustimmung und Freigabe des SchokoMuseums. Erfolgt eine Veröffentlichung ohne dieses Einverständnis, behält sich das SchokoMuseum das Recht vor, die Veranstaltung kurzfristig abzusagen.

 

10) HAFTUNG/SCHADENSERSATZ

Sofern nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind Schadensersatzansprüche des Kunden ausgeschlossen. Macht der Kunde Ansprüche gegen gesetzliche Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen des SchokoMuseums geltend, gilt vorstehender Haftungsausschluss auch zugunsten dieser.

Davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit und Schadensersatzansprüche aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.

Ebenfalls vom Haftungsausschluss ausgenommen ist die Haftung für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG) bleiben unberührt. Das SchokoMuseum weist alle Besucher ausdrücklich darauf hin, dass Eltern grundsätzlich bitte besonders auf ihre Kinder achten.

 

11) GEWÄHRLEISTUNG/GARANTIE

Es bestehen die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte. Eine Garantie wird vom SchokoMuseum nicht erklärt.

 

12) ZUTRITTSBESCHRÄNKUNGEN

Zur Sicherheit der Kunden führt das SchokoMuseum punktuell Personen- und Taschenkontrollen durch und bittet um Verständnis dafür, dass alle unten aufgeführten Gegenstände nicht in das SchokoMuseum mitgenommen werden dürfen, insbesondere kein Essen, offene Getränkebecher oder Gläser mit Flüssigkeiten. Es gilt die ausgehängte Besucherordnung. Mit Akzeptanz der AGB erfolgt zeitgleich die Akzeptanz der hier aufgeführten Besucherordnung. Ein Anspruch auf Rückgabe oder Entschädigung ist ausdrücklich ausgeschlossen.

Der Zutritt ins SchokoMuseum ist untersagt mit:

    • Speisen jeglicher Art
    • offenen Getränken jeglicher Art
    • Tieren jeglicher Art (Ausnahme Assistenzhunde)
    • Skateboards, Rollern, Fahrrädern, Inline Skates, großen Koffern, Trolleys, Rucksäcken etc.
    • Waffen, gefährlichen Stoffen (z.B. Gasdruckbehältern, Gasflaschen, Feuerwerkskörpern etc.)
    • Aus Sicherheitsgründen müssen alle Besucher der Ausstellung ihr Einverständnis mit einer möglichen Personen- und Taschenkontrolle im Zugangsbereich zur Ausstellung erklären. Lehnt der Gast die Kontrolle ab, kann das Museumspersonal den Zutritt ins SchokoMuseum verweigern. Das Eintrittsticket verfällt in diesem Fall ohne Anspruch auf Erstattung.
    • Im gesamten Ausstellungsbereich herrscht striktes Rauchverbot.

 

Kinder unter 14 Jahren erhalten nur Zutritt zur Ausstellung in Begleitung eines Erwachsenen über 18 Jahren.

Das Eintrittsticket muss während der gesamten Dauer des Besuchs aufbewahrt und auf Verlangen den Mitarbeitern des SchokoMuseums oder den Sicherheitskräften vorgezeigt werden.

Personen, die über kein Ticket verfügen, können zum Verlassen des Museums aufgefordert werden.

Das SchokoMuseum behält sich das Recht vor, das Museum im Falle von drohenden Gefahren oder aus Sicherheitsgründen jederzeit und ohne vorherige Ankündigung zu sperren. In diesem Fall werden bereits erworbene Tickets zurückerstattet. Eine Erstattung etwaiger Reisekosten o.ä. ist ausdrücklich ausgeschlossen.

Reguläre und besondere Schließzeiten für Renovierungen o.ä. können auf der Website unter www.schokomuseum.at eingesehen werden.

 

13) WEITERE VERBRAUCHERINFORMATIONEN BETREFFEND FERNABSATZVERTRÄGE

Wesentliche Merkmale der angebotenen Waren oder Dienstleistungen sowie die Gültigkeitsdauer befristeter Angebote kann der Kunde den einzelnen Produktbeschreibungen entnehmen.

Das SchokoMuseum behält sich grundsätzlich vor, das Sortiment und die Angebotspreise des laufenden Sortiments jederzeit zu ändern. Etwaige Eingabefehler bei Abgabe der Bestellung können bei der abschließenden Bestätigung vor der Kasse erkannt und mit Hilfe der Lösch- und Änderungsfunktion vor Absendung der Bestellung jederzeit korrigiert werden.

Das SchokoMuseum unterliegt keinen speziellen Verhaltenskodizes. Die für den Vertragsabschluss zur Verfügung stehende Sprache ist ausschließlich Deutsch.

 

14) DATENSCHUTZ

Das SchokoMuseum bearbeitet die personenbezogenen Kundendaten unter Einhaltung der auf den Vertrag anwendbaren Datenschutzbestimmungen. Die Daten werden in dem für das Vertragsverhältnis erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, verarbeitet und genutzt. Der Kunde gestattet dem SchokoMuseum, diese Daten an mit der Durchführung des Vertrags beauftragte Dritte zu übermitteln, soweit dies notwendig ist, damit die geschlossenen Verträge erfüllt werden können und insbesondere alle Daten über den Besucher und den Besuch dauerhaft zu speichern.

 

15) ABTRETUNGS- UND VERPFÄNDUNGSVERBOT

Ausgeschlossen wird die Abtretung oder Verpfändung von dem Kunden gegenüber dem SchokoMuseum zustehenden Ansprüchen oder Rechten ohne Zustimmung des SchokoMuseums, sofern der Kunde nicht ein berechtigtes Interesse an der Abtretung oder Verpfändung nachweist. Dies gilt nicht, sofern der Kunde Verbraucher ist.

 

16) GERICHTSSTAND/RECHTSWAHL

Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem SchokoMuseum ist Gerichtsstand der Sitz der Walter Heindl Ges.m.b.H., sofern es sich beim Kunden nicht um Verbraucher handelt. Anwendbares Recht ist das der Republik Österreich. Von der Rechtswahl sind die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Landes ausgenommen, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. UN-Kaufrecht findet keine Anwendung.

 

17) ERFÜLLUNGSORT

Soweit es sich beim Kunden um einen Unternehmer handelt, ist Erfüllungsort für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag für beide Vertragsparteien Wien/Österreich.

 

18) HINWEIS ZUR AUSSERGERICHTLICHEN ONLINE-STREITBEILEGUNG (sog. OS-Plattform)

Die Online-Plattform der EU-Kommission, die als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Online-Beilegung von Streitigkeiten betreffend Verpflichtungen aus online geschlossenen Verträgen dient, ist unter folgendem Link erreichbar:

http://ec.europa.eu/consumers/odr 

Unsere E-Mail-Adresse lautet: office@schokomuseum.at

 

19) HINWEIS gemäß § 36 VERBRAUCHERSTREITBEILEGUNGSGESETZ (VSBG)

Das SchokoMuseum/die Walter Heindl Ges.m.b.H. ist gesetzlich nicht dazu verpflichtet und auch nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

 

Stand: Oktober 2023

 


 

20) BESUCHERORDNUNG DES SCHOKOMUSEUMS

 
Präambel

Diese Besucher- und Nutzungsordnung regelt das Rechtsverhältnis zwischen dem SchokoMuseum/der Walter Heindl Ges.m.b.H. und den natürlichen und juristischen Personen („Besucher“) während des Besuchs der Ausstellung. Der Besucher erkennt diese Besucherordnung durch Kauf einer Eintrittskarte und/oder durch Betreten der Räumlichkeiten der Ausstellung an.

 

I Besichtigung und Hausrecht

(1) Die Besucher haben den Anweisungen des Museumspersonals Folge zu leisten. Das Aufsichtspersonal ist berechtigt, sich die Eintrittskarte jederzeit vorzeigen zu lassen.

(2) Die Museumsleitung ist berechtigt, zu Präsentations- und Werbezwecken Bild- und Tonaufnahmen anzufertigen, die Besucher als Beiwerk erfassen. Die Aufzeichnungen dürfen dauerhaft gespeichert werden. Das alleinige Nutzungsrecht an den Aufnahmen steht dem SchokoMuseum zu.

(3) Im Fall eines konkreten Diebstahlsverdachts ist das Personal des SchokoMuseums berechtigt, den verdächtigen Besucher zu kontrollieren. Insbesondere sind Mitarbeiter des SchokoMuseums berechtigt, die Taschen dieses Besuchers zu durchsuchen. Besteht kein konkreter Verdacht in Bezug auf eine spezielle Person, so ist das Personal des SchokoMuseums berechtigt, die Taschen der Besucher zu kontrollieren, sofern ein konkreter Anlass wie zum Beispiel das Ertönen der Diebstahlwarnanlage vorliegt.

(4) Besucher, die gegen diese Besucherordnung verstoßen, können des Hauses verwiesen werden. Ihnen kann durch die Museumsleitung Hausverbot erteilt werden.

 

II Entgelt

(1) Für den Eintritt wird ein Entgelt gemäß dem Entgeltverzeichnis erhoben, welches an der Kasse durch Aushang bekannt gemacht wird.

 

III Verhalten

(1) Die Besucher sind zu größter Sorgfalt gegenüber den Ausstellungsstücken und Sammlungsgegenständen verpflichtet.

(2) Gewerbliche Foto-, Video- und Tonaufnahmen sowie jegliche Werbemaßnahmen sind ausschließlich nach schriftlicher Genehmigung durch die Museumsleitung und gegen Entrichtung eines Entgelts zulässig. Die Höhe des Entgelts entspricht den Bildhonoraren des Bundesverbandes der Pressebildagenturen und Bildarchiv e.V. (BVPA). Bei einem Verstoß wird je Verletzungshandlung eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 500,00 fällig.

(3) Die Besucher haben sich so zu verhalten, dass keine anderen Besucher behindert, gestört oder belästigt werden.

(4) Gruppen mit Kindern und Jugendlichen, insbesondere Schulklassen, dürfen das Museum ausschließlich unter Aufsicht einer verantwortlichen Begleitperson betreten. Während des Besuches müssen sie im Gruppenverband bleiben.

(5) Das Rauchen und der Umgang mit Feuer sowie die Mitnahme von Speisen und Getränken in die Ausstellungsräume sind nicht gestattet. Die Mitnahme von Tieren ist nicht erlaubt.

 

IV Haftung

(1) Der Besuch der Ausstellung erfolgt auf eigene Gefahr. Die Haftung des Ausstellungsbetreibers sowie dessen Bediensteten und Erfüllungsgehilfen für Sachschäden und Verlust von Gegenständen ist ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

(2) Auf den Haftungsausschluss gem. Abs. (1) wird durch deutliche, augenfällige Hinweise im Eingangsbereich hingewiesen.

 

V Besucherhaftung

(1) Die Besucher haften für die von ihnen verursachten Schäden. Gesetzliche Vertreter haften für Schäden, die von den Vertretenen verursacht werden; insbesondere haften Eltern für ihre Kinder.

 

VI Fangprämien

(1) Für den Fall eines Diebstahls oder einer Sachbeschädigung durch Besucher lobt die Leitung der Ausstellung eine Fangprämie in Höhe von bis zu EUR 100,00 für Hinweise aus, die zu einer erfolgreichen Verfolgung des oder der Täter führen.

 

VII Videoüberwachung

(1) Der gesamte Besucherbereich wird zur Sicherung der Exponate insbesondere gegen Beschädigung und Diebstahl von einem Videosystem überwacht.

(2) Die erfassten Bilddaten werden ausschließlich in einem eigenständigen System innerhalb des Museums verarbeitet und nicht an andere übermittelt. Bei Vorliegen einer Straftat werden die Bilddaten an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden übermittelt.

 

VIII Fundsachen

(1) In den Ausstellungsräumlichkeiten gefundene Gegenstände sind unverzüglich an der Kasse abzugeben. Die weitere Behandlung der Fundsachen richtet sich nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

 

IX In-Kraft-Treten

(1) Diese Besucher- und Nutzungsordnung tritt am 01. September 2018 in Kraft. Das Entgeltverzeichnis ist Bestandteil der Besucherordnung.

 

Stand: Oktober 2023